BEG-Reform

BEG-Reform ab Juli 2026: Was ändert sich beim iSFP-Bonus?

Zum 21. Juli 2026 greifen neue Richtlinien in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Auch beim bewährten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) gibt es eine wichtige Anpassung, die bei der Planung von Einzelmaßnahmen relevant sind.

Neue Schwelle

Bisher galt der zusätzliche Förderbonus von 5 % pauschal ab dem ersten Euro für im Fahrplan enthaltene Maßnahmen.
Ab dem 21.07.2026 wird dieser Bonus neu berechnet:
Er greift erst ab einem Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro und wird für den Kostenanteil gewährt, der über dieser Grenze liegt.

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Lohnt sich der iSPF noch?

Der entscheidende Vorteil des iSFP bleibt unangetastet: Das Vorliegen des Fahrplans verdoppelt die maximal förderfähigen Kosten für Effizienzmaßnahmen (wie Fenster, Dämmung oder Heizungsoptimierung) von 30.000 Euro auf 60.000 Euro pro Kalenderjahr.

Wer größere Sanierungsschritte plant oder mehrere Maßnahmen kombiniert, sichert sich über den iSFP somit weiterhin den maximalen finanziellen Förderrahmen und eine perfekt abgestimmte Orientierung für die kommenden Jahre.

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